Rolf Roth lässt mit hinreichender Deutlichkeit in seinem Rechtsbegehren erkennen, dass eine Verletzung seines … Durch die negative Feststellungsklage ändert sich die Beweislast nicht. Im Folgenden nun das Wichtigste in Kürze: Besonders problematisch wird die Abgrenzung zu § 766 ZPO bei Einwänden gegen die Vollstreckung aus Zug-um-Zug-Titeln. Hierfür reichen schutzwürdige Interessen, etwa rechtlicher, wirtschaftlicher oder ideeller Art aus (sofern der Literaturansicht gefolgt wird, siehe Punkt Klagebefugnis). § 256 ZPO. dem dortigen Standort des Rechners ebenfalls beim AG Hannover größer ist – auch die Privilegierung des Geschädigten im Sinn, der neben §§ 12, 13 ZPO auch auf (den meist näheren Gerichtsstand … Der Kläger muss deshalb in seinem Antrag das Um eine negative Kostenfolge zu vermeiden, muss der Kläger die Feststellungsklage in … 162ff.) Schliesslich ist die Widerklage nicht mehr möglich, wenn (wie im vorliegenden Fall) die negative Feststellungsklage in einem frühen Stadium des Verfahrens, nämlich vor Ablauf der Klageantwortfrist (Art. Lösung: Die Feststellungsklage des Z könnte wegen anderweitiger Rechtshängigkeit des Feststellungsantrags unzulässig sein. 2 ZPO. Die Zulässigkeit der (selbstständigen) Feststellungsklage nach § 256 Abs. Irgendwie kann man aber bei einer negativen Feststellungsklage ja nichts anerkennen. II. Bei einer erneuten Schädigung beginnt allerdings auch eine neue Verjährungsfrist in dem Zeitpunkt, in dem das neue Schadensereignis dem Beschädigten zur … hauptung ausreichend („sic non“-Fall) II. 281 ZPO, worauf das Gericht gem. (Rn. I. Allgemeines Nach § 256 ZPO kann Klage auf – Feststellung des Bestehens … Der Kläger hat das Wahlrecht, ob er die Klage beim allgemeinen oder (falls vorhanden) beim besonderen Gerichtsstand des Beklagten erhebt, sofern kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. B stimmte dem nicht zu. (1) Aus prozessökonomischen Gründen hatte der BGH eine negative Feststellungsklage im Fall BGHZ 109, 306 zugelassen. Feststellungsklage und Regress Fall (BGH, Urt. Schließlich war die Klage ursprünglich … Lösung Fall 1: Da das Urteil des Amtsgerichts in jedem Fall formell rechtskräftig i.S.d. Diese Fälle sind vor allem im Hinblick auf zwei Fragestellungen zu untersuchen: Zum einen: handelt es sich hier um eine Klageänderung im Sinne der obigen Definition, zum anderen: die Abgrenzung zu anderen Fällen der Klageänderung. Daneben gibt es auch die Zwischenfeststellungsklage nach § 173 VwGO i.V.m. Die Zuständigkeit ergebe sich nicht aus §§ 12,13, 17 ZPO. Dieses liegt in diesem Fall im Kosteninteresse. Mit der Feststellungsklage verlangt die klagende Partei, es sei festzustellen, dass ein bestimmtes Recht oder Rechts- verhältnis besteht (positive Feststellungsklage) oder nicht besteht (negative Feststellungsklage). 2 S. 1 ZPO vorliegen. Soweit das Landgericht von einer Klageveranlassung … Die mitunter engherzige Beurteilung von Instanzgerichten steht nicht im Einklang mit der BGH-Rspr. Es muss sich um ein eigenes, nicht ausschließlich wirtschaftliches oder persönliches Inreresse handeln (Unterschied zu § 43 Abs. Schultzky in Zöller, 32. .... § 256 Abs. Leitsatz. BGH, Urteil vom 28.09.1999 – VI ZR 195/98; Zöller/Greger, ZPO, 33. Geht es um die Feststellung eines Zahlungsanspruchs, ist ein solches im Grundsatz zu verneinen.